Treuhandtätigkeiten und Testamentsvollstreckung
Ein Treuhandverhältnis besteht immer dann, wenn eine Person ihre Rechtsvollmacht „zu treuen Händen“ an eine andere abtritt. Mit dieser Übertragung des Rechts bevollmächtigt der Treugeber den Treunehmer, sein Recht in eigenem Namen und mit bestimmten Auflagen wahrzunehmen.
Wir von Klein und Partner übernehmen für Sie Treuhandtätigkeiten aller Art und garantieren Ihnen die optimale Verwaltung Ihrer Rechte. Wir schaffen die Balance zwischen eigenständiger Arbeit mit Ihren Rechten und konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihnen, die Sie uns mit der Rechtsvollmacht ausgestattet haben. Eins bleibt dabei stets in unserem Fokus: Ihr persönlicher Vorteil und Ihre Zufriedenheit.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der Treuhandtätigkeiten reicht von der Verwaltung Ihres Treuhandvermögens bis hin zur Testamentsvollstreckung. Bei letzterer sorgen wir dafür, dass Sie nicht mit bürokratischen Hürden konfrontiert werden und bringen als Treuhänder die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung.